Kranken-Vollversicherung
Wechsel in die private Krankenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Sie als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nachstehend Arbeitnehmer gennant) müssen mit Ihrem regelmäßigen Erwerbseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten, um einen Wechsel in eine private Krankenversicherung durchführen zu können.
Beitragsbemessungsgrenze | monatlich | jährlich |
2013 | 3.937,50€ | 47.250,00€ |
2014 | 4.050,00€ | 48.600,00€ |
2015 | 4125,00€ | 49.500,00€ |
2016 | 4125,00€ | 49.500,00€ |
Eine wichtige Neuerung für Arbeitnehmer, die eine private Krankenversicherung abschließen möchten, ist, dass das regelmäßige Erwerbseinkommen nur noch im laufenden Kalenderjahr die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten muss. Die Wechselfrist zur privaten Krankenversicherung von drei Jahren wurde zum 01.01.2011 aufgehoben.
Gesetzliche oder private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler?
Falls Sie sich selbstständig machen wollen, sollten Sie abwägen, welche Krankenversicherung für Sie die Richtige ist.
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