Betriebliche Altervorsorge
Eine Betriebliche Altersvorsorge (BAV) liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt.
In der BAV stehen folgende Durchführungswege zur Verfügung:
- Direktzusage:
Arbeitgeber bildet Rückstellungen - Unterstützungskasse:
rückgedeckt oder reservefinanziert, gewährt formal keinen Rechtsanspuch; Beitragspflicht in Pensionssicherungsverein - Pensionskasse:
selbstständiges Versicherungsunternehmen; Einzahlungen sind steuerlich limitiert - Direktversicherung:
Produkt einer Lebensversicherungsgesellschaft; hier stehen sehr stark die steuerlichen Aspekte im Vordergrund - Pensionsfonds:
2002 eingeführter Durchführungsweg; hohe Aktienquote zulässig (begünstigt); Beitragspflicht in Pensionssicherungsverein
Da hier ein sehr hoher Beratungsbedarf besteht, kommen Sie auf mich zu, ich stehe Ihnen sehr gerne zur Verfügung!