Altersvorsorgeversicherung für Landwirte
Die Altersvorsorge beginnt mit einer bedarfsgerechten Absicherung des jungen Betriebsleiters und dem Verfassen eines Testamentes. Lassen Sie sich dabei von einem Notar oder vom Berufsstand beraten.
Fünf Regeln der Altersvorsorge
1. Regel: "Flüssig" bleiben
- Liquidität wahren
- Mit liquiden Anlageformen flüssig bleiben (z.B. Wertpapiere)
- Keine Maschinenkäufe aus steuerlichen Gründen
- Keine Altersvorsorge mit der "Brechstange"
2. Regel: Staatliche Förderung nutzen
- Riester-Rente: Gewährung von Zulagen und steuerlich absetzbare Beiträge
- Rürup-Rente: steuerlich absetzbare Beiträge
3. Regel: Nicht alles auf eine Karte setzen
- Vorsorge streuen, d.h. mehrere Standbeine aufbauen, wie z.B. Betriebe, Alterskasse, private Vermögensbildung, ...
- Private Altersvorsorge ist nicht immer besser als die Gesetzliche; Gründe hierfür z.B. Inflation, Aktienblase, Firmenpleiten, Alterskassenzuschuss
- Beiträge auf mehrere Gesellschaften oder Fonds streuen, ggf. Aktienfonds beimischen
4. Regel: Finger weg von Spekulationen
- Der Reichtum kommt selten über Nacht
- Keine "Haustürgeschäfte" abwickeln
- Hoch spekulative Geschäfte mit Edelmetallen und Optionen sind etwas für Spekulanten
5. Regel: Neutrale Beratungen einschalten
- Bei der Steuererklärung wird der neutrale Steuerberater, nicht der Finanzbeamte eingeschaltet. Bei der Geldanlage und bei der Altersvorsorge sollten Sie sich ebenfalls neutral beraten lassen und sich nicht ungeprüft auf einen "Verkäufer" verlassen!
Als Versicherungsmakler in einer unabhängigen Stellung bin ich immer für Sie da - Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!